Kindergarten: Rechte und was darf vorgeschrieben werden?

Als Eltern von Kindergartenkindern haben wir viele Pflichten, aber natürlich auch einige Rechte. Wenige davon sind allerdings im Gesetz verankert. Viele Eltern fragen sich, wie weit darf ein Kindergartenpädagoge gehen, was ist okay und wann sollte ich was sagen?

Die Antwort ist, sie sollten etwas sagen, sobald sie ein unangenehmes Gefühl haben. Die meisten Rechte hängen mit der Aufsichtspflicht zusammen, denn diese ist weit mehr, als nur unsere Kinder von Schaden fernzuhalten. Lesen Sie hier dazu mehr.

Wann fangen Kinder im Kindergarten an?

Kinder ab 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Bestimmte Voraussetzungen sind dabei nicht zu erfüllen. Es muss beispielsweise nicht sauber sein. Allerdings können Kindergärten schon auch Kinder ablehnen. Die Rechte entscheidet der Kindergartenträger. Die Kindergärten, die vom Land geführt werden, sehen meist keine solchen Regelungen vor, beim Privatkindergärten sieht dies jedoch oft anders aus. Da kann es Voraussetzungen und Schwerpunkte geben und genauer bei bestimmten Punkten nachgefragt werden. Beispiele sind Religion, Impfstatus …

Rechtsanspruch auf einen Platz besteht übrigens nur in der eigenen Gemeinde, nicht in Nachbargemeinden. Im Fall, dass in Ihrem Bezirk kein Platz frei ist, sollten Sie sich an die Gemeinde oder auch an das Jugendamt melden. Die sind dafür zuständig, dass Ihr Kind einen Platz bekommt.

Wie viele Stunden darf ein Kind im Kindergarten sein?

Der Rechtsanspruch in den meisten deutschen Bundesländern (außer Sachsen-Anhalt) und in Österreich bezieht sich auf einen halben Tag. In Österreich ist das der Vormittag, aber auch in Deutschland wird überwiegend der Vormittag als Kernzeit angegeben, manche Kindergärten bieten allerdings hier auch Nachmittagsplätze an.

Die Betreuungszeit selbst wird vom Kindergartenträger festgelegt. Diese stellt ein Angebot dar, das wir annehmen oder ablehnen können. Bei den meisten Kindergartenträgern ist nur eine gewisse Stundenanzahl (meist 5 Stunden) pauschal und jede weitere Betreuungszeit ist nicht inbegriffen und kostet daher extra.

Rein psychologisch betrachtet sollten wir die Kindergartenzeit wie Arbeitszeit für unsere Kinder betrachten. Es ist für unsere Kinder recht anstrengend. Natürlich besonders am Anfang, aber auch schon eingewöhnte Kinder empfinden den Kindergartenalltag als wesentlich anstrengender als die Familienzeit. Daher ist es ratsam, Ihr Kind nur so lange betreuen zu lassen, wie es auch tatsächlich notwendig ist. Außerdem sind Ferien für Kindergartenkinder wichtig, um die nötige Erholung zu bekommen.

Wie viele Kinder dürfen pro Pädagoge sein?

Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt, wie das meiste, hängt es vom Kindergartenträger ab. Aber im Prinzip gilt, je jüngere Kinder in einer Gruppe sind, desto höher sollte der Betreuungsschlüssel ein und ist es überwiegend auch.

Info
Der optimale Betreuungsschlüssel:
für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren: 3,0 Kinder pro Pädagoge
für Gruppen mit Kindern von 3 bis 6 Jahren : 7,5 pro Pädagoge

Die Realität sieht jedoch meist anders aus. Dennoch muss auch gesagt werden, dass sich dieser Betreuungsschlüssel wirklich von Jahr zu Jahr verbessert.

In Deutschland liegt der Durchschnitt bei 8,2. (Allerdings wurden alle Betreuungseinrichtungen für Kinder von 2 bis acht Jahren erhoben). Genauere Details für Ihr Bundesland können Sie beim Statistischen Bundesamt einsehen.

In Österreich liegt der Betreuungsschlüssel für Kindergärten bei 6,4. Mehr Details finden Sie unter Kinderrechte.gv.at.

Was ist eine Stützkraft?

Immer wieder hört man in Bezug zum Kindergarten von Stützkräften. Stützkräfte sind fachlich ausgebildete Personen, die dem Kindergartenpädagogen helfen sollen. Stützkräfte zählen zu Betreuern und verbessern dadurch auch den Betreuungsschlüssel der Gruppe. Es gibt auch Stützkräfte mit besonderen Schwerpunkten und meist dementsprechender Ausbildung, wie zum Beispiel für Verhaltensauffälligkeiten, Stützkräfte mit anderer Muttersprache oder speziellen Förderschwerpunkten.

Die Aufgaben einer Stützkraft werden der jeweiligen Integrationssituation und den allgemeinen Aufgaben des Kindergartens entsprechend modifiziert. Die Verantwortung, Koordination der Planung, Reflexion und Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und der Elternarbeit liegt in jedem Fall bei der gruppenführenden Pädagogin/dem gruppenführenden Pädagogen.

Bildungsdirektion Oberösterreich

Ein Rechtsanspruch auf eine Stützkraft zu integrativen Zwecken besteht allerdings keiner, soweit mir ersichtlich ist.

Was dürfen die Pädagogen im Kindergarten?

Im Prinzip müssen Menschenrechte natürlich gewahrt werden und Kindergartenkräfte dürfen diese Menschenrechte und Grenzen nicht überschreiten. Aber Sie haben auch die Pflicht unsere Kinder zu pflegen, zu erziehen und natürlich zu beaufsichtigen. Daraus ergeben sich dann, je nach Situation, natürlich auch Pflichten für die Fachkräfte, denen Sie nachkommen müssen. Zwei der wesentlichsten sind:

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist einer der wichtigsten Pflichten im Kindergarten. Dabei untergliedern sich aber die Pflichten, je nach Situation. Es gibt Tätigkeiten, wie klettern oder schaukeln, die mehr Aufsicht erfordern als andere, wie Sandspielen.

Erziehen

Dies ist ein schwieriger Punkt. Aber Kindergartenpädagogen dürfen und müssen, im Sinne der Aufsichtspflicht, die Kinder informieren, belehren oder auch ermahnen, wenn nötig. Sie dürfen auch Verbote und Gebote aussprechen. Das betrifft beispielsweise auch das Naschen, wenn es dem Kind abträglich ist. Genau genommen heißt es:

Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

§ 1631 Abs. 1 BGB

Wenn ein Schaden zu erwarten ist, dürfen und müssen Fachkräfte auch eingreifen und den Schaden, wenn möglich, verhindern. Das kann je nach Situation verbal oder auch körperlich sein. Also dürfen Fachkräfte Ihrem Kind gegebenenfalls etwas wegnehmen, ein Spiel abbrechen oder sich schlagende Kinder trennen.

Was dürfen Erzieher nicht?

Erzieher haben zwar einen Erziehungsauftrag, aber dieser ist von dem elterlichen sozusagen abgeleitet. Sie dürfen also nicht mehr als wir Eltern. Genaugenommen heißt das, dass Sie für das Wohl des Kindes zuständig sind. Und genau das bringt auch folgende Einschränkungen natürlich mit sich:

Erzieher dürfen keine Gewalt, in irgendeiner Form ausüben. Gewalt bezieht sich dabei auf alle Arten von körperlicher Gewalt, wie schlagen, festhalten, einsperren, aber auch auf psychische Gewalt, wie zwingen, bloßstellen, beleidigen oder demütigen.

Haben Sie Bedenken, ist es wichtig, mit dem Pädagogen und der Kindergartenleitung zuerst darüber zu sprechen. Sollte es einen schwerwiegenden Verdacht geben oder Sie keine Lösungen erzielen können, ist meist das Jugendamt dafür verantwortlich.

Eltern-Rechte im Kindergarten

Die Rechte der Eltern im Kindergarten beziehen sich hauptsächlich auf das Wohl des Kindes. Ein Mitbestimmungsrecht bei pädagogischen Angelegenheiten oder Personal gibt es soweit ersichtlich nicht.

In diesem Sinne haben wir Eltern allerdings das Recht über den Ablauf und Rahmenbedingungen und alle Anliegen unser Kind betreffend informiert zu werden und gegebenenfalls um Erlaubnis gefragt zu werden. Das betrifft häufig die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Drittanbietern durchgeführt werden oder auch ärztliche Untersuchungen.

Natürlich haben wir Eltern und unsere Kinder auch ein Recht auf Datenschutz. Es dürfen nur notwendige Daten erhoben und an Dritte nicht weitergegeben werden.

Auch Fotos und Videomaterial dürfen nur mit Zustimmung der Eltern gemacht und nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Empfehlungen für ein Gespräch im Kindergarten

Der Kindergarten kann als Erziehungspartnerschaft gesehen werden und der Umgang und Austausch sollte daher auch offen und ehrlich von beiden Seitens ein.

Besonders im urbanen Bereich ist der Wunschkindergarten nicht immer verfügbar. Dennoch sollten wir als Eltern aufgeschlossen und offen in den zugeteilten Kindergarten gehen. Bei Problemen und Bedenken empfiehlt es sich immer, ein klärendes Gespräch anzustreben. Je länger Sie damit warten, desto mehr Emotionen stauen sich meist in Ihnen auf und dann fällt es uns meist besonders schwer, ruhig und objektiv zu bleiben.

Haben Sie Anliegen an den Kindergarten, ist es sinnvoll, sich vorab Notizen zu machen, um keinen Punkt zu vergessen. Außerdem hilft so Leitfaden, bei der Sache zu bleiben und nicht abzudriften vom Thema.

Vertreten Sie immer Ihren eigenen Standpunkt und schildern Sie das Problem oder das Anliegen aus Ihrer Sicht der Dinge. Seien Sie aber auch offen für die Perspektive der Fachkräfte. Schließlich fällt es uns Eltern oft schwer, objektiv zu sein, wenn es um unser Kind geht.

Bei Gesprächen mit Pädagogen sollten Kinder nicht unbedingt anwesend sein. Natürlich sollten Sie es Ihrem Kind erzählen, was Sie machen und worum es geht, aber versuchen, für das Gespräch eine Betreuung zu organisieren. So können Sie freier und sorgloser sprechen. Kinder tun sich meist schwer, solchen Gesprächen zu folgen und könnten dadurch auch falsche Schlussfolgerungen ziehen.

Natürlich ist es auch bei Gesprächen im Kindergarten wichtig, respektvoll zu sein. Nur so können wir Erfolg haben. Streit und Vorwürfe sind meist kontraproduktiv.

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Mag. Ines Wurbs

Ines Wurbs ist Psychologin und Mutter zweier Kinder. Ihre Leidenschaft konnte sie zum Beruf machen und stellt ihre mehr als 15-jährigen Erfahrung mit Kindern und Familien auf Familienpsychologin.eu zur Verfügung.

Ihr psychologischer Ratgeber in Familien- und Beziehungssachen.
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