Mein elfjähriges Kind oder älter will nicht zum Vater

Für uns Mütter ist es schwierig, wenn wir vom Vater des Kindes getrennt leben und dann unser Kind nicht mehr zum Vater will. Gerade ab 11 Jahren wird das häufiger zum Problem. Wir gehen in diesem Artikel den möglichen Lösungen auf den Grund und beleuchten die Besonderheiten in diesem Alter. Am besten bewährt hat sich:

  • Klärende Gespräche
  • Versicherungen gegenüber dem Kind
  • Einstweilige Kompromisse

Rechtliche Grundlagen, wenn das Kind nicht zum Vater will

Wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus? Natürlich steht das oftmals im Konflikt mit dem Alltag. Allerdings ist das Umgangsrecht nicht außer Acht zu lassen, da es auch über das Familiengericht bzw. Jugendamt durchgesetzt werden kann und bei Nichteinhaltung im Härtefall sogar Strafen drohen.

Kinder mit 11 Jahren dürfen noch nicht allein entscheiden, ihr Wunsch und ihre Meinung werden aber natürlich berücksichtigt, sollte es zu einer gerichtlichen Lösungsfindung kommen müssen.

Als Mutter ist es natürlich eine besonders schwere Situation, wie genau Sie das lösen können und welche Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie gleich noch weiter unten.

Umgangsrecht in Deutschland

In Deutschland darf ein Kind ab 14 Jahren selbst bestimmen. Dennoch sollte von den Eltern und im Zweifelsfall auch vom Jugendamt der Wille des Kindes einbezogen werden. Im Regelfall hat ein Kind das Recht auf beide Elternteile und genaugenommen haben auch beide Elternteile die Pflicht, sich um das Wohl des Kindes zu kümmern und ihrem Kind den Umgang zu ermöglichen. Rechtlich zwingen kann man den Elternteil allerdings nicht, das steht dem Kindeswohl natürlich entgegen. Das Besuchsrecht darf aber auch nicht einfach einseitig unterlassen werden und hat rechtliche Konsequenzen, wenn es eingeklagt wird.

Genauere und aktuelle rechtliche Informationen und die Beantwortung vieler rechtlicher Fragen finden Sie auf familienrechtsinfo.de.

Umgangsrecht in Österreich

Das Kontaktrecht ist in Österreich auch unabhängig von geleisteten Unterhaltszahlungen und kann bei Nichteinigung vom Gericht festgelegt werden. Auch hier steht primär das Wohl des Kindes im Vordergrund. Alter, Bedürfnisse und bisherige Familienverhältnisse werden dabei natürlich berücksichtigt. Das Kontaktrecht einfach zu verweigern, ist nicht erlaubt. Es bedarf immer eine gerichtliche Ausnahme, die allerdings nur bei Gefährdung des Kindeswohls ausgesprochen wird. Ein Kind kann ab 14 Jahren nicht mehr dazu „gezwungen“ werden, den Vater (oder auch die Mutter natürlich) zu besuchen.

Auf der Seite des Familienamts und bei familienrechtsinfo.at finden Sie alle aktuellen rechtlichen Informationen zum Umgangsrecht.

Was können Sie tun, wenn Ihr elfjähriges Kind oder älter nicht zum Vater will?

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Natürlich ist es notwendig, hier so rasch wie möglich eine Lösung zu finden. Es ist daher wichtig, dass Sie:

  • Ihr Kind ernst nehmen.
  • Mögliche Ursachen ausloten (mehr zu den Ursachen finden Sie weiter unten).
  • Ein klärendes Gespräch über mögliche Gründe, mit Ihrem Kind führen.
  • Ihre Gedanken, Sorgen und Meinung Ihrem Kind altersgerecht mitteilen.
  • Mit dem Vater ein ehrliches Gespräch führen (ohne anzuklagen).
  • Ihrem Kind versichern, dass es okay ist, wenn es beim Papa ist.
  • Ihrem Kind vielleicht auch sagen, was Sie einstweilen machen, wenn es nicht bei Ihnen ist.
  • Einen Planer (Werbung) einführen, wann es beim Vater ist und wenn möglich, was dort ansteht.
  • Als Begleitung kurzfristig mitgehen, aber Kind aufklären, wieso das so ist und wie oft das noch sein wird.
  • Vereinbaren Sie Treffen außerhalb der Wohnung, bleiben aber nicht dabei, sondern nur in der Nähe.
  • Treffen Sie sich bei Ihnen zu Hause und Sie verlassen zwischenzeitlich die Wohnung.
  • Bitten Sie eine andere Vertrauensperson, Ihr Kind zum Vater zu begleiten.
  • Im Notfall nutzen Sie die Besuchsbegleitung vom Familienamt

Wenn Sie einer der Kompromisslösungen versuchen, ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind sagen, warum und wieso und, wie genau das ablaufen wird. Je besser Ihr Kind darauf vorbereitet ist, desto besser wird es das auch annehmen. Aber Sie sollten auch klar das Ziel formulieren und Ihrem Kind sagen, dass das eine Ausnahme ist und dass es das Ziel ist, dass es wieder beim Vater ist, wenn seine Besuchstage sind. Ihr Kind ist mit 11 Jahren alt genug, dass es das versteht und kann sich so besser darauf einlassen.

Allerdings sollten Sie Ihrem Kind auch deutlich sagen, dass diese Kompromisslösung nicht dazu führen wird, dass Sie mit Ihrem Expartner wieder mehr Zeit verbringen werden. Es ist wichtig, dass Ihrem Kind klar ist, dass Sie nicht wieder zusammen kommen werden.

Warum will ein elfjähriges Kind nicht mehr zum Vater?

Das Alter ab 10 Jahren bietet, zusätzlich zu den Gründen, die alle Altersstufen betreffen, so mache Besonderheit:

Loyalitätskonflikt

Die Gründe können natürlich, wie bei Kindern anderen Alters auch, im Loyalitätskonflikt liegen. Allerdings kommt ab diesem Alter hinzu, dass sich unsere Kinder vermehrt mit der Geschlechterrolle auseinandersetzen und identifizieren. Das kann dazu führen, dass sich die Bindung zu uns noch intensiviert. Die Treue nimmt zu und daher wird der Besuch bei Papa stärker als Verrat erlebt.

Empathie

In diesem Alter ist auch das Einfühlungsvermögen schon im vollen Umfang ausgeprägt. Auch durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Familie und im Zuge der Findung der eigenen Identität beginnen unsere Kinder nun, sich vermehrt auch in unsere Gefühle und Gedanken einzufühlen. Das kann natürlich den Loyalitätskonflikt noch zusätzlich anheizen und dazu führen, dass Ihr Kind nicht mehr zum Vater will.

Kritische Auseinandersetzung

Kinder werden in diesem Alter zunehmend kritischer und hinterfragen vieles. So auch die Trennung der Eltern und unser Verhalten ihnen gegenüber, aber auch das Verhalten zwischen den Eltern. Es kann daher sein, dass im Kind ein Konflikt einsteht, weil es mit dem Verhalten des Vaters, in diesem Fall, nicht einverstanden ist und ihn daher „bestrafen“ will oder einfach ihn deshalb nicht sehen will.

Konkurrenzdenken

Hat der Papa eine neue Partnerin, kann sich in diesem Alter auch ein Konkurrenzdenken entwickeln. Entweder der neuen Partnerin gegenüber oder deren Kinder. Hier gilt es natürlich, mit Gesprächen mit allen Parteien entgegenzuwirken. Hier ist besonders auch auf Zeit allein mit dem Papa zu achten und eine behutsame und wirklich langsame Einführung der neuen Partnerin und ihren Kindern. Ängste und Sorgen sollten ernst genommen und besprochen werden.

Fazit

Jede Mama will ihr Kind beschützen. Und solch eine Situation lassen natürlich unsere Alarmglocken schellen. Gibt es einen (begründeten) Verdacht auf Misshandlung in irgendeiner Form, sollten Sie auch umgehend das Gericht einschalten und eine sofortige Lösung finden.

Können Sie davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist, lohnt es sich, genauer hinzuschauen und Ihrem Kind mögliche Gründe zu entlocken. Im Regelfall stecken Ängste, Sorgen und Ungewissheit unserer Kinder dahinter. Dies gilt es natürlich aufzuklären und aktiv entgegenzuwirken, damit Ihr Kind wieder unbeschwert Kontakt zu beiden Elternteilen möglich ist.

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Mag. Ines Wurbs

Ines Wurbs ist Psychologin und Mutter zweier Kinder. Ihre Leidenschaft konnte sie zum Beruf machen und stellt ihre mehr als 15-jährigen Erfahrung mit Kindern und Familien auf Familienpsychologin.eu zur Verfügung.

Ihr psychologischer Ratgeber in Familien- und Beziehungssachen.
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